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Umsatzsteuer | Innergemeinschaftliche Lieferung nicht steuerfrei bei Täuschung über Abnehmer
Eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne von § 6a UStG ist nicht umsatzsteuerfrei, wenn der Unternehmer über die Identität des wahren Abnehmers täuscht und zu Unrecht einen angeblichen „Gebietsimporteur” als Abnehmer angibt. Denn er beteiligt sich an einer Umsatzsteuerhinterziehung im EU-Ausland, indem er dort die Erwerbsbesteuerung durch den wahren Abnehmer der Ware verhindert.
[i]Sikorski, Umsatzsteuer im Binnenmarkt, 7. Aufl., Herne 2011 Die Entscheidung liegt auf der bisherigen Linie des BFH sowie des EuGH . Auch wenn die Verbringung der Ware in einen anderen EU-Staat objektiv feststeht, ist die Lieferung umsatzsteuerpflichtig, wenn der deutsche Unternehmer die Identität des Erwerbers verschleiert, um diesem die Hinterziehung der Umsatzsteuer im Erwerbsstaat, d. h. in dem anderen EU-Staat, zu ...