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Geldwerter Vorteil | Verbilligte Wohnungen für Arbeitnehmer
Überlässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Wohnungen und wird auf die Abrechnung von Nebenkosten verzichtet, stellt dies nicht zwingend einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar, so der BFH in einem jüngst veröffentlichten Urteil . Entscheidend ist, ob die tatsächlich erhobene Miete die ortsübliche Kaltmiete plus umlagefähige Nebenkosten unterschreitet. Die ortsübliche Miete kann dabei aus einem Mietspiegel unter Berücksichtigung einer Spanne von Mietwerten für vergleichbare Wohnungen ermittelt werden.
Eine dann [i]Verbilligte Überlassung muss nicht im Arbeitsverhältnis begründet seinverbilligte Überlassung muss nicht zwingend ihren Rechtsgrund im Arbeitsverhältnis haben, führen die obersten Finanzrichter weiter aus. Ein Indiz für diesen Zusammenhang kann der Umfang der verbilligten Vermietung an fremde Dritte sein . Ein Ant...