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BBK 22/2011 S. 1068

Gesetzgebung | Höhe der Entlastung durch Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags im Dezember 2011

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 schreibt eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags rückwirkend zum von 920 € auf 1.000 € vor . Dieser erhöhte Pauschbetrag ist im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen. Um eine damit einhergehende Berichtigung aller Lohnzahlungszeiträume seit Januar 2011 zu vermeiden, hat der Gesetzgeber beschlossen, diese Erhöhung erst in den Lohnsteuertarif ab Dezember 2011 einzuarbeiten . Als Ausgleich wird für Dezember 2011 die Lohnsteuer einmalig mit einem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.880 € berechnet .

Praxishinweis:

Dr. [i]Nettolohn steigt um höchstens 35,43 €Frank Hechtner von der FU Berlin hat die Lohnsteuerentlastung für Dezember 2011 analysiert und nach Steuerklassen und Bruttolohn berechnet. Demnach ist für Dezember 2011 mit einer Nettolohnerhöhung von bis z...

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