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Umlageverfahren | Meldungen für zukünftige Zeiträume
Bisher war es Arbeitgebern nicht möglich, Erstattungsanträge bei Krankheit oder Mutterschaft bei der Krankenkasse einzureichen, die zukünftige Zeiträume betreffen. Ab sofort ist es zulässig, wenn in den Antrag auch das erstattungsfähige Entgelt einbezogen wird, das nach Eingang des Antrags fällig wird . Voraussetzung hierfür ist, dass das Gehalt
mit der Lohnabrechnung bereits abgerechnet und
für den laufenden Abrechnungszeitraum gezahlt wurde und
eine Bescheinigung mit dem Arbeitsverbot wegen Krankheit oder Mutterschaft über den gesamten Erstattungszeitraum vorliegt.
infoCenter, Mutterschutz/Mutterschaftsgeld, NWB NAAAB-44665.
Zeidler/Mißbach, Rückstellungen von A-Z: Mutterschutz, NWB AAAAC-42935.