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BAV | Eigenbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sozialversicherungsfrei
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei . Auch eigene Beitragsleistungen des Arbeitnehmers werden von der Steuerfreiheit erfasst. Dies gilt, soweit der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist . Diese steuerfreien Eigenbeiträge in die betriebliche Altersversorgung zählen auch nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Darauf hat der GKV-Spitzenverband hingewiesen. Die Beitragsfreiheit gilt für steuerfreie Beitragszahlungen ab dem .
Die [i]EntgeltumwandlungSteuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge gilt sowohl in Fällen der Entgeltumwandlung als auch in Fällen, in denen die Beiträge zusätzlich zum ...