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Gewerbesteuer | Hinzurechnung bei kurzfristiger Anmietung
Für die Hinzurechnung im Rahmen der GewSt ist darauf abzustellen, ob Wirtschaftsgüter Anlagevermögen des Mieters oder Pächters wären, wenn er deren Eigentümer wäre. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist der Umstand, dass der Steuerpflichtige die Wirtschaftsgüter ständig für den Gebrauch in seinem Betrieb vorhalten muss. Auch die Mieten für die kurzfristige Anmietung erfordern eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung, da die Dauer der Anmietung allein nicht maßgeblich ist.
Korn, Fortschreibung der Verwaltungsanweisungen zu den Gewerbesteuerhinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG, NWB 37/2011 S. 3080, NWB NAAAD-90826.
Kolbe, Senkung der Hinzurechnung für Miet- und Pachtzinsen ab – Wachstumsbeschleunigungsgesetz, BBK 3/2010 S. 102, NWB EAAAD-36831.