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Arbeitshilfe Januar2011

Checkliste Feststellungsverfahren bei Betriebsvermögen, Anteilen am Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften

Es handelt sich um


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ein Einzelunternehmen, einen Anteil an einer Personengesellschaft oder einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft ohne Unterbeteiligung i. S. des § 13b Abs. 2 Nr. 3 ErbStG (weiter mit I.);
ein Einzelunternehmen, einen Anteil an einer Personengesellschaft, einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft mit Unterbeteiligung i. S. des § 13b Abs. 2 Nr. 3 ErbStG (mehrstufiges Beteiligungsverhältnis, weiter mit II.);

I. Wertfeststellung ohne Unterbeteiligung

Die Anforderung der Wertfeststellung beim Betriebsfinanzamt erfolgt durch das Erbschaftsteuerfinanzamt. Die für eine Steuerbefreiung notwendigen Angaben werden dem Erbschaftsteuerfinanzamt zum Teil als Bestandteil des Feststellungsbescheids und zum Teil nur nachrichtlich vom Betriebsfinanzamt mitgeteilt.

Die zutreffende Ermittlung folgender Werte ist bei der Wertfeststellung des Einzelunternehmens, des Anteils an einer Personengesellschaft oder an einer Kapitalgesellschaft zu überwachen (Bestandteile des Feststellungsbescheids des Betriebsfinanzamts):


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die Ermittlung der Ausgangslohnsumme;
die Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten;
die Ermittlung der Summe der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungs...

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