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Arbeitshilfe Januar2011

Checkliste Feststellungsverfahren bei Grundstücken

Es handelt sich bei dem Grundstück um


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Grundvermögen (weiter mit I.);
Betriebsvermögen (weiter mit II.);
teilweise Grund- und teilweise Betriebsvermögen (weiter mit III.)

I. Grundvermögen

Die Anforderung des Grundbesitzwerts beim Lagefinanzamt erfolgt durch das Erbschaftsteuerfinanzamt. Die für eine Steuerbefreiung notwendigen Angaben werden dem Erbschaftsteuerfinanzamt ausschließlich nachrichtlich mitgeteilt. Die zutreffende steuerliche Behandlung ist bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer zu überwachen. Für das Grundstück ist eine Befreiung


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für das Familienheim § 13 Abs. 4a bis 4c ErbStG
für vermietete Wohngrundstücke
nach sonstigen Vorschriften ___________________

zu gewähren. Mit dem Grundstück in Zusammenhang stehende Verbindlichkeiten sind als Nachlassverbindlichkeit gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG zu berücksichtigen. Die Kürzung der Nachlassverbindlichkeiten gem. § 10 Abs. 6 ErbStG ist zu beachten.

II. Betriebsvermögen

Das Erbschaftsteuerfinanzamt fordert zunächst beim Betriebsfinanzamt den gemeinen Wert des Betriebsvermögens, des Anteils am Betriebsvermögen oder von Anteilen an Kapitalgesellschaften an. Anschließend fordert für diese Zwecke das Betriebsfinanzamt – soweit für die Festst...

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