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Lohnsteuer | Wohnung „am Beschäftigungsort” bei doppelter Haushaltsführung
Laut ist eine doppelte Haushaltsführung auch bei einer großen Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Zweitwohnung (hier: 141 km) möglich. Die Kläger, ein Ehepaar, haben ihren gemeinsamen Hausstand in S. Dort verbringen sie regelmäßig gemeinsam die Wochenenden. Die Ehefrau arbeitete als Angestellte zunächst in B. Dort hatte sie auch eine Wohnung erworben. Nachdem ihr Arbeitgeber seinen Firmensitz verlegt hatte, arbeitete sie im Streitjahr schließlich in A. Die Entfernung zwischen der Zweitwohnung in B und der Arbeitsstätte in A beträgt 141 km. In ihrer Einkommensteuererklärung machte die Ehefrau Aufwendungen für Fahrten zwischen der Wohnung in B und der Arbeitsstätte in A sowie Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung geltend. Das Finanzamt berü...