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Sozialversicherungsrecht | Bestimmtheitsgrundsatz bei Beitragsnachforderungen des Rententrägers
Stellt der Beitragsprüfungsbescheid eines Rententrägers lediglich fest, dass im Betrieb Scheinselbständige beschäftigt werden, ohne weitere Angaben zum Prüfzeitraum, zum Tätigkeitsbeginn oder -ende der beanstandeten Beschäftigungsverhältnisse, zur Beitragshöhe und zur Beitragsnachforderung, dann ist er rechtswidrig. Er verstößt gegen den [i]Zur Statusfeststellung s. Plagemann NWB 29/2010 S. 2317Bestimmtheitsgrundsatz, da der Arbeitgeber nicht erkennen kann, was von ihm verlangt wird. Ein solcher Bescheid ist keine geeignete Grundlage für eine Vollstreckung, da unzweifelhafte zeitliche und tätigkeitsbezogene Angaben fehlen.