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Die Verbrauchsstiftung im Zivil- und Steuerrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAD-94878 Die Verbrauchsstiftung ist zunehmend Thema in Praxis und Wissenschaft. Die Stiftungsbehörden und manch ein Fachautor betrachten ihre zivilrechtliche Zulässigkeit kritisch. Die Finanzverwaltung spricht sich gegen die steuerliche Begünstigung von Zuwendungen an eine als Verbrauchsstiftung gestaltete Stiftung aus. Dabei gibt es in der Praxis durchaus Zwecke, für die eine Verbrauchsstiftung sehr sinnvoll ist, weil die Erfüllung des Stiftungszwecks zwar eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, aber nicht auf ewig verfolgt werden kann. Als typisches Beispiel ist der Wiederaufbau oder die Restaurierung eines historischen Gebäudes zu nennen.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Die zivilrechtliche Zulässigkeit
[i]Das BGB enthält keine RegelungDer Wortlaut des § 80 Abs. 2 BGB, der allein eine dauernde und nachhaltige Zweckerfüllung durch die Stiftung verlangt, steht der Zulässigkeit von Verbrauchsstiftung nicht entgegen. Außerdem hat der Gesetzgeber in den Beratungen ausdrücklich die Errichtung einer Stiftung für zeitlich begrenzte Zwecke für zulässig erachtet, die vor allem als Verbrauchsstiftung Sinn machen.
Steuerbegünstigung von Zuwendungen
[i]Finanzverwaltung und Teile der Literatur lehnen steuerliche Begünstigung abDie Finanzverwaltung vertritt ohn...