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Risikoprüfung bei Rückdeckungsversicherungen für Invalidität und die Hinterbliebenenversorgung
Rückgedeckte Direktzusagen nach dem BetrAVG
Möchte ein Arbeitgeber eine arbeitgeberfinanzierte Direktzusage auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistung bei einem Lebensversicherer rückdecken, kann sich beim Abschluss der Rückdeckungsversicherung herausstellen, dass die Versorgung so nicht versicherbar ist bzw. dass sie nur gegen erheblich höhere Prämien versichert werden kann als geplant. Insbesondere bei hohen Versorgungsleistungen für einzelne Personen kann sich die fehlende Versicherbarkeit noch recht spät im Aufnahmeprozess in die Versicherung herausstellen. Zwar bestehen erhebliche Unterschiede in der Risikoprüfung bei Einzelpersonen und bei Gruppen, aber auch bei einer Gruppe kann sich erst im Aufnahmeprozess die fehlende Versicherbarkeit herausstellen.
I. Tarife der Rückdeckungsversicherungen
1. Separate Invaliditätsversorgung
[i]Abschluss einer selbständigen Risikoversicherung Die Invaliditätsversorgung kann separat, auch ohne eine arbeitgeberfinanzierte kapitalgedeckte Altersversorgung oder etwa neben einer Entgeltumwandlung durchgeführt werden. Für diese separate Risikoversorgung eignen sich nur selbständige Risikoversicherungen, die je nach Größe der zu versichernden Gruppe mit unterschiedlichen Versicherungsvertragstypen und ...