Der optimale Kurzvortrag
6. Aufl. 2011
                Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
                melden Sie sich an.
                oder schalten Sie  Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
            
Thema 80 Unternehmer, § 2 UStG
Einleitung
USt unterliegen Umsätze von Unternehmern im Rahmen ihres Unternehmens; Definition § 2 UStG
Hauptteil
- Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 UStG - Unternehmerfähigkeit besitzen natürliche Personen; juristische Personen (AG, GmbH), Personenvereinigungen des bürgerlichen Rechts (OHG, KG, GbR) 
- Selbständigkeit – Abgrenzung § 2 Abs. 2 UStG (eigene Rechnung, eigene Verantwortung): - Nr. 1/natürliche Personen, nicht bei Eingliederung in ein Unternehmen/Weisungsgebundenheit 
- Nr. 2/juristische Personen, Eingliederung in Organschaft (finanzielle > 50 % Beteiligungsbesitz)/organisatorische (Geschäftsführung)/wirtschaftliche (Ergänzung wirtschaftlicher Tätigkeit) Eingliederung => Umsätze Organgesellschaft werden Organträger zugeordnet (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG); innerhalb Organschaft – Innenumsätze. - Beispiel Betriebsaufspaltung: Organträger = Besitzgesellschaft, Organgesellschaft = Betriebsgesellschaft 
- gewerbliche/berufliche Tätigkeit/nachhaltige Tätigkeit (Leisten, Dulden, Unterlassen), zur Erzielung von Einnahmen (Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich, § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG). Nachhaltigkeit: Tätigkeit wird auf Dauer zur Erzielung von Einnahmen ausgeübt (Kriterien z. B. mehrjährige Tätigkeit, planmäßiges Handeln, Wiederholungsabsicht unter Ausnutz...