Der optimale Kurzvortrag
6. Aufl. 2011
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Thema 63 Güterstand
Einleitung
- Bestimmung der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten durch den Güterstand 
- BGB unterscheidet im Wesentlichen drei Güterstände: Zugewinngemeinschaft/Gütertrennung/Gütergemeinschaft 
Hauptteil
- Güterstände nach dem Zivilrecht - Zugewinngemeinschaft: besteht kraft Gesetzes (gesetzlicher Güterstand) - kein gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gütertrennung); jeder verwaltet sein Vermögen selbständig (aber Verfügungsbeschränkungen!) 
- Zugewinnausgleich bei Scheidung oder Tod - (Zugewinn = Vermögenszuwachs, den jeder Ehegatte während der Ehe erzielt; Ausgleich bei Scheidung: schuldrechtlicher Anspruch auf Ausgleich von ½ des Überschusses) 
 
- Gütertrennung: subsidiär zur Zugewinngemeinschaft (durch Ehevertrag); - Eheleute stehen einkommens- und vermögensmäßig nicht verheirateten Personen gleich; bei Scheidung oder Tod kein Zugewinnausgleich 
- Gütergemeinschaft: subsidiär zur Zugewinngemeinschaft (durch Ehevertrag) - gemeinschaftliches Vermögen der Eheleute (Gesamtgut): gemeinsame Verwaltung, Auseinandersetzung 
- Sondergut (persönliche, nicht übertragbare Rechte) 
- Vorbehaltsgut (durch Vertrag bestimmte Güter, Erbe) 
- jeder Ehegatte verwaltet sein Sonder-/Vorbehaltsgut selber 
- Scheidung: Te...