Der optimale Kurzvortrag
6. Aufl. 2011
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Thema 44 Abschreibung von denkmalgeschützten Gebäuden
Einleitung
- Anstatt der Abschreibung nach § 7 Abs. 4 bzw. 5 EStG kann der Steuerpflichtige unter den Voraussetzungen des § 7i EStG erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen geltend machen. 
Hauptteil
- begünstigtes Wirtschaftsgut - Gebäude/Gebäudeteile (auch unselbständig wie z. B. Wandmalerei)/Eigentumswohnungen/Räume im Teileigentum 
- Baudenkmale - Beurteilung erfolgt nach dem jeweiligen Landesrecht 
- ausreichend, wenn das WG – ohne Baudenkmal zu sein – Einheit einer geschützten Gebäudegruppe/Gesamtanlage ist (sog. Ensembleschutz) 
 
 
- begünstigte Maßnahme - Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang - zur Erhaltung des Gebäudes oder Gebäudeteiles als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung 
- bei einem Gebäude i. R. d. Ensembleschutzes zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes der Gesamtanlage/Gebäudegruppe 
 - erforderlich waren. 
- Bescheinigung - Bescheinigungsbehörde: nach Landesrecht zuständige Denkmalbehörde 
- wesentlicher Umfang der Bescheinigung: Vorliegen einer Baudenkmaleigenschaft sowie Vorliegen einer begünstigten Maßnahme dem Grunde und der Höhe nach 
- Bescheinigung ist Grundlagenbescheid 
 
- Bemessungsgrundlage: HK/AK abzüglich der gewährten Zuschüsse 
- Vornahme der AfA: - 8 Jahre bis zu 9 % ...