Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 21/2011 S. 841

Rückstellung für Schadenersatzverpflichtung aus strafbarer Handlung

(1) Rückstellungen für dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten dürfen gem. rkr. NWB GAAAD-84558 nur gebildet werden, wenn der Schuldner ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme rechnen muss. Die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht für die Rückstellungsbildung nicht aus. (2) Auch Rückstellungen für betriebliche Schadenersatzverpflichtungen aus strafbaren Handlungen sind zu bilden, wenn mit einiger Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass der Stpfl. in Anspruch genommen wird. Diese Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn bis zum Tag der Bilanzaufstellung die den Anspruch begründenden Tatsachen durch Aufdeckung der Tat bekannt geworden sind (Bezug: § 249 HGB, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen