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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 576/11 EFG 2012 S. 712 Nr. 8

Gesetze: EStG §§ 62 Abs. 1, 63 Abs. 1 S. 1 u. 2, 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3

Anspruch auf Kindergeld für volljähriges Kind

Leitsatz

Gemäß § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2 i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG besteht für ein volljähriges Kind unter weiteren Voraussetzungen ein Anspruch auf Kindergeld, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Ein behindertes Kind kann sowohl wegen der Behinderung als auch wegen der allgemeinen ungünstigen Situation auf dem Arbeitsmarkt oder wegen anderer Umstände außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht nur dann, wenn die Behinderung nach den Gesamtumständen des Einzelfalles in erheblichem Umfang mitursächlich dafür ist, dass das Kind nicht seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit bestreiten kann.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 712 Nr. 8
MAAAD-94558

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 13.10.2011 - 6 K 576/11

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