Regelmäßige Arbeitsstätte eines Außendienstmitarbeiters am Firmensitz – Fahrtkostenerstattung als steuerpflichtiger Arbeitslohn
Leitsatz
Für die Annahme einer regelmäßigen Arbeitsstätte eines Außendienstmitarbeiters ohne individuellen Arbeitsplatz am Betriebssitz
ist entscheidend, ob der Betriebssitz durch das fortdauernde und wiederholte Anfahren eine hinreichend zentrale Bedeutung
gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten erlangt.
Diese Beurteilung ist nicht von der Intensität und der Dauer der dort ausgeübten beruflichen Tätigkeit abhängig.
Die Kostenerstattungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebssitz stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn
der Außendienstmitarbeiter den Betriebssitz bis zu 16 Wochen im Jahr nicht, dafür aber in den übrigen Wochen regelmäßig für
2 aufeinander folgende Tage aufsucht.
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1880 Nr. 21 DAAAD-94548
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.06.2011 - 1 K 734/09 E
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