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BFH | Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben
Bei der Festsetzung der inländischen Schenkungsteuer für einen Erwerb, der auch in den Niederlanden der Schenkungsteuer unterliegt, führt nach dem die Berücksichtigung von ebenfalls in den Niederlanden besteuerten Vorerwerben nach § 14 ErbStG nicht zu einer Anrechnung der für die gesamten Vorerwerbe gezahlten niederländischen Steuer. Die in den Niederlanden gezahlte Schenkungsteuer ist nur insoweit nach § 21 ErbStG anzurechnen, als sie auf die besteuerte Zuwendung (Letzterwerb) entfällt.
Im Streitfall hat die Klägerin von ihrer in den Niederlanden wohnenden Mutter in den Jahren 1989 bis 1998 neun Bargeldschenkungen erhalten, die in den Niederlanden der Schenkungsteuer unterworfen worden sind, die aber auch der deutschen Besteuerung unter Anrechnung der h...