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Kein LuF-Betriebsvermögen bei einem über 100 km entfernt liegenden Grundstück
Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG auf ein neu erworbenes Grundstück
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen eine Rücklage nach § 6b EStG auf ein landwirtschaftliches Grundstück, das vom Hofeigentümer hinzuerworben wurde, übertragen werden kann.
Verwendung einer Rücklage für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks
Der Kläger hatte einen landwirtschaftlichen Betrieb. Er erzielte Gewinne aus dem Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen. Diese Gewinne stellte er im Wirtschaftsjahr 1992/93 in eine Rücklage nach § 6b EStG in Höhe von 508.649 DM ein. Im Jahr 1996 erwarb er eine landwirtschaftliche Fläche, die an einen Dritten verpachtet war und auf die er die Rücklage in voller Höhe übertrug. Die Hofstelle befand sich ca. 80/90 km von dem erworbenen Grundstück entfernt. Aufgrund einer Betriebsprüfung war das Finanzamt der Ansicht, eine Übertragung der Rücklage auf das neu erworbene Grundstück sei nicht möglich. Die Rücklage sei daher im Wirtschaftsjahr 1996/97 in voller Höhe gewinnerhöhend aufzulösen. Daher sei ein Gewinnzuschlag in Höhe von 122.075 DM zu erfassen. Die gegen den Änderungsbescheid erhobene Klage hatte Erfolg; jedoch war die Revision des Finanzamts begründet. Wegen weiterer Ermittlungen ...