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Aktuelles zur Umsatzbesteuerung von Restaurationsumsätzen
Praxisfolgen der jüngsten BFH-Rechtsprechung
[i]Tiede, Umsatzsteuer bei Restaurationsumsätzen, BBK 15/2010 S. 711, NWB RAAAD-46483 Nachdem der BFH mit vier Beschlüssen aus dem Jahr 2009 dem EuGH ein Paket von Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt hatte, bestand die Hoffnung auf Klärung der seit vielen Jahren bestehenden Unsicherheiten bei der Umsatzbesteuerung von Restaurationsleistungen, die entweder mit dem Regeltarif von derzeit 19 % oder dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 % besteuert werden. Tatsächlich hat der EuGH die in ihn gesteckten Erwartungen zumindest teilweise erfüllt, denn für Kinos und Imbissbuden gab es erfreuliche Neuigkeiten. Der BFH konterkariert diese Entwicklung in ersten Folgeentscheidungen aber durch einen sehr strengen Maßstab hinsichtlich des erlaubten zusätzlichen Dienstleistungselements: Bereits eine Bierzeltgarnitur führt zum Regelsteuersatz. Dies ist insbesondere für die Kunden von Imbissständen eine schlechte Nachricht, müssen sie doch auch in Zukunft vermutlich auf Sitzgelegenheiten verzichten. Leistungen eines Partyservice unterliegen mit wenigen Ausnahmen dem Regelsteuersatz.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .