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BFH 25.05.2011 I R 60/10, BBK 21/2011 S. 1019

Steuerrecht | Beteiligung gemeinnütziger Körperschaften an Personengesellschaft kann steuerfrei sein

Die Einkünfte einer gemeinnützigen Körperschaft aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft, die gewerbliche Einkünfte erzielt, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Denn die Beteiligung gehört zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne von § 14 AO . Ausnahme: Dies gilt nach dem aber nicht, wenn die Personengesellschaft nur aufgrund einer gewerblichen Prägung im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerbliche Einkünfte erzielt, tatsächlich aber vermögensverwaltend tätig ist. Die Beteiligungseinkünfte gehören dann zum steuerfreien Ertrag der gemeinnützigen Körperschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG.

Beispiel

Ein gemeinnütziger Verein ist an einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG beteiligt, deren alleinige Geschäftsführerin die Komplementär-GmbH ist. Die GmbH & Co. KG is...

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