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FG Köln 24.08.2011 13 K 1567/07, BBK 21/2011 S. 1015

Bilanzierung | Teilwert-AfA bei Aktienfonds im Anlagevermögen

Nach dem FG Köln sind Teilwertabschreibungen auf börsennotierte Aktienfonds des Anlagevermögens möglich, wenn der Börsenkurs am Bilanzstichtag um mehr als 20 % unter die Anschaffungskosten gesunken ist und sich bis zum Tag der Bilanzaufstellung nicht wieder erholt hat. Der Streitfall betraf eine GmbH, die ihrem Anlagevermögen zum börsennotierte Fondsanteile von DWS und DEKA zugeordnet hatte. Der Börsenkurs war am um [i]Mehr als 25 % Kursverlust zum Stichtag mehr als 25 % unter die Anschaffungskosten gesunken und bis zum Bilanzaufstellungstag sogar noch weiter. Das FG erkannte eine Teilwertabschreibung auf den Börsenkurs des Bilanzstichtags an.

Hinweise:

[i]infoCenter, Außerplanmäßige Abschreibungen/Teilwertabschreibungen im Anlagevermögen (HGB, EStG), NWB OAAAE-35805Das FG Köln schließt sich im Wesentlichen der Auffassung des FG Münster an, das bei einem Absinken von mehr als 20 % am Bilanzstichtag oder von jewe...

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