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NWB Nr. 44 vom Seite 3675

Frist zur Umstellung auf zertifizierte Basisrentenverträge

Gute Nachricht für Kunden von Basisrentenverträgen („Rürup-Rente”), die bisher ihre Verträge noch nicht auf zertifizierte Vertragsmuster umgestellt haben: Das BMF verlängert die Frist zur Umstellung auf zertifizierte Verträge. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Pressemitteilung v. hin. [i]Zustimmung noch bis 31.12. 2011 möglich Nach Angaben des BMF können alle Versicherungsnehmer, deren Basisrentenvertrag bislang noch nicht auf ein zertifiziertes Muster umgestellt ist, die dafür nötige Zustimmung noch bis zum dem Versicherer gegenüber erteilen. Mit der Zustimmung können noch rückwirkend für das Jahr 2010 die Voraussetzungen für einen steuerlichen Abzug der Beiträge als Sonderausgaben geschaffen werden. [i]Ursprüngliche Umstellungsfrist 30. 6. 2011 Als Umstellungsfrist hatte das BMF ursprünglich den vorgesehen, worüber die Kunden auch von den Versicherungsunternehmen informiert worden waren. Diese bereits abgelaufene Frist hat das Ministerium nunmehr auf den verlängert, so dass auch nach dem abgegebene Zustimmungen zu einem weiterhin steuerlich begünstigten Basisrentenvertrag führen. Die Regelung betrifft bis zum abgeschlossene Basisrentenverträge, die aber nach Auffassung der Zertifizierungsstelle den nachträglich von...

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