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Rückverkaufsoption im Kfz-Handel aus Sicht der Finanzverwaltung
Kritische Anmerkungen zum
Der [i] Becker, NWB 35/2011 S. 2954BFH stellte in seinen Urteilen v. - IV R 52/04 (BStBl 2009 II S. 705) und v. - I R 83/09 NWB KAAAD-61764 fest, dass für vom Kfz-Händler übernommene Verpflichtungen, verkaufte Fahrzeuge zu einem verbindlich festgelegten Preis und Termin zurückzukaufen, eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen ist. Der von der Finanzverwaltung herausgegebene Nichtanwendungserlass zum Urteil v. ( BStBl 2009 I S. 890) wurde mit Schreiben v. NWB TAAAD-93776 wieder aufgehoben. Das BMF stellt in diesem Schreiben auch Grundsätze für die bilanzsteuerrechtliche Beurteilung auf Verkäufer- und Käuferseite auf.
I. Rechtlicher Hintergrund
In den mit o. g. Urteilen entschiedenen Fällen veräußerten Kfz-Händler jeweils Neuwagen an Leasinggesellschaften und Autovermietungen. Die Händler verpflichteten sich bei Vertragsschluss gegenüber den Käufern, die Wagen auf deren Verlangen zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt und Preis zurückzukaufen (Rückverkaufsoption). Die Händler bildeten für diese Rückkaufgeschäfte in ihren Bilanzen höhere Rückstellungen, die von den Finanzämtern als steuerlich nicht berücksichtigungsfähige Drohverluste aus schwebenden Geschäften beur...