1. Der Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich nicht in den Schutzbereich des Steuerberatungsvertrages mit der GmbH einbezogen.
2. Besteht ein Steuerberatungsvertrag mit einer GmbH, so haftet der Steuerberater für im Rahmen seines Mandats dem Geschäftsführer einer GmbH erteilten Auskünfte nicht schon deshalb aus einem Auskunftsvertrag mit dem Geschäftsführer, weil die Auskunft zugleich für die eigene Haftung des Geschäftsführers von Bedeutung ist.
3. Auch wenn der Steuerberater nur mit der Bilanzerstellung, nicht aber mit der laufenden Finanzbuchhaltung beauftragt ist, hat dieser als Nebenpflicht vor Insolvenzgefahr zu warnen, wenn er erkennt, dass sich die Frage der Insolvenzreife des Unternehmens stellt und entsprechende nähere Prüfungen erforderlich sind.
4. Der Beratungsbedarf des Mandanten ist grundsätzlich zu vermuten. Er kann bei für den Steuerberater wahrnehmbaren Eigenkenntnissen oder anderweitiger Beratung entfallen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAD-94115
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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil v. 02.09.2011 - 17 U 14/11
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