Körperschaftsteuer 1999: Verrechenbarkeit von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten - Veräußerung einer ausländischen
Betriebsstätte
Leitsatz
Die Veräußerung einer ausländischen Betriebsstätte führt zur Finalität der Verluste der Betriebsstätte; diese müssen im Stammhaus
beim Stammhausstaat Berücksichtigung finden.
Das gilt jedenfalls dann, wenn die mit einer belgischen Betriebsstätte bis zu deren Veräußerung im Jahr 1998 erwirtschaften
Verluste aufgrund des abweichenden Wj im Jahr 1999 in Deutschland bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen sind, weil sie
sich in Belgien nicht ausgewirkt haben.
Grds. ist die Frage der Verrechenbarkeit von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten höchstrichterlich geklärt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 2088 Nr. 23 IStR 2011 S. 768 Nr. 19 KÖSDI 2012 S. 17733 Nr. 1 LAAAD-94006
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.06.2011 - 6 K 445/09
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