Voraussetzungen für die Steuerbefreiung eines Berufsverbandes
Leitsatz
1. Eine Körperschaft des privaten Rechts ist nur dann ein Berufsverband i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 KStG, wenn sie allgemeine
ideelle und wirtschaftliche Interessen eines Wirtschaftszweiges oder aller Angehörigen eines Berufs wahrnimmt und nicht nur
Interessen einzelner Angehöriger des Berufes oder Wirtschaftszweiges (sog. Individualinteressen).
2. Gehören die Mitglieder der Körperschaft keinem abgrenzbaren Wirtschaftszweig an, fehlt es an der zielgerichteten Wahrnehmung
der Interessen eines einschränkbaren Berufsbildes, so dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr.
5 S. 1 KStG nicht vorliegen.
3. Gleiches gilt, wenn die Satzung der Körperschaft keine eindeutige Aussage enthält, dass nicht nur Individualinteressen
vertreten werden, sondern dass ihr Wirken auch solchen Angehörigen des Berufs oder Wirtschaftszweigs zugutekommen soll, die
nicht Mitglied sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAD-93992
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.12.2010 - 6 K 1465/09
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.