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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 192/10 EFG 2012 S. 556 Nr. 6

Gesetze: EStG § 40 Abs. 2 Nr. 5, EStG § 3 Nr. 33

Steuervergünstigungen nur bei Zusätzlichkeit der Zusatzleistungen

Leitsatz

  1. Vergünstigungen für Internetpauschale und Kindergartenzuschüsse sind nur dann begünstigt, wenn die Leistungen „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn” gezahlt werden.

  2. Nach der Gesetzesbegründung muss die Zuwendung zu dem Arbeitslohn hinzukommen, „den der ArbG schuldet, wenn keine Zuwendung erfolgt”. Damit ist steuerfreier Lohn nur anzunehmen, wenn er zum Arbeitslohn hinzukommt, also im Zeitpunkt der Zahlung kein verbindlicher Rechtsanspruch besteht.

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 6 Nr. 40
DStRE 2012 S. 1431 Nr. 23
EFG 2012 S. 556 Nr. 6
KAAAD-93980

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.06.2011 - 11 K 192/10

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