Schätzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Verkaufsaktivitäten über die Internetplattform Ebay
Leitsatz
Die Gewinnermittlung auf Basis eines Betriebsvermögensvergleichs ist bei Einkünften aus Gewerbebetrieb die vorrangige Gewinnermittlungsart.
In Schätzungsfällen muss deshalb eine Schätzung auf dieser Basis erfolgen, es sei denn, es besteht keine Buchführungspflicht
und der Stpfl. hat die Gewinnermittlung durch EÜR gewählt und diese war nach außen kenntlich gemacht.
Jemand, der gar keinen Gewinn ermitteln will, hat keine Wahl zwischen den Gewinnermittlungsarten getroffen.
Zur Höhe des Wareneinsatzes bei Schätzungen auf Basis des Bestandsvergleichs.
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 03.08.2011 - 10 K 200/09