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Track 03 | Betriebsvermögen: Entnahme eines Grundstücks durch Einräumung eines Erbbaurechts
Die OFD Münster reagiert auf ein aktuelles BFH-Urteil und nimmt zu den Konsequenzen bei der Einräumung eines Erbbaurechts an einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück Stellung. Sie unterscheidet dabei danach, ob das Erbbaurecht vollentgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich bestellt wird.
Neues Thema: Welche Folgen hat es, wenn für Grundstücke im Betriebsvermögen ein Erbbaurecht eingeräumt wird? Diese Frage ist vor allem für Landwirte von Bedeutung. Ein aktuelles BFH-Urteil zur Zwangsentnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken hat die Oberfinanzdirektion Münster jetzt zum Anlass genommen, die Konsequenzen bei der Einräumung eines Erbbaurechts aufzuzeigen.
Wird ein Erbbaurecht vollentgeltlich bestellt, ergeben sich keine Auswirkungen auf die Bilanz. In diesem Fall bleibt das Grundstück grundsätzlich Betriebsvermögen – so wie bei einer Verpachtung von Grundstücken. Wird ein Erbbaurecht hingegen auf Dauer unentgeltlich bestellt, gilt das Grundstück als steuerpflichtig entnommen.
Bleibt noch die dritte Fallgruppe: Das Erbbaurecht wird teilentgeltlich bestellt.
Wird aus außerbetrieblichen Gründen ein teilentgeltlicher Erbbauzi...