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NWB BB 11/2011 S. 321

Darlehenskonto: Kontoführung muss gratis sein

Banken und Sparkassen dürfen von ihren Kunden kein Geld für Leistungen verlangen, die nur die Institute, aber nicht die Kunden benötigen. Eine solche Leistung ist z. B. das Führen eines Darlehenskontos, etwa zur Abrechnung von Raten- oder Hypothekenkrediten. Dieses nützt nur der Bank und dient dazu, deren eigene Abrechnung durchzuführen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (vgl. , NWB SAAAD-86670).

Praxistipp

Nicht geklärt ist, welche Verjährungsfristen gelten. In jedem Fall können Gebühren bis 2008 zurückgefordert werden.

Ein Musterschreiben für die Rückforderung hat die Verbraucherzentrale NRW unter www.vz-nrw.de bereit gestellt (→ Information: Finanzen → Verbraucherdarlehen → Kontoführungsgebühren für Darlehensverträge unzuläs...

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