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NWB BB 11/2011 S. 320

E-Bilanz: Einführungsbeginn spätestens 2012

Mit dem Gesetz zum Abbau der Steuerbürokratie (SteuBAG) wurde vom Gesetzgeber bereits 2008 beschlossen, eine E-Bilanz einzuführen, um die Arbeitsabläufe zwischen Unternehmen und Verwaltung zu optimieren.

Nach mehreren Verschiebungen soll die E-Bilanz jetzt ab 2014 für bilanzierende Unternehmen verbindlich eingeführt werden. Demnach muss erstmalig der Jahresabschluss 2013 per E-Bilanz erstellt bzw. geliefert werden.

Da die Umstellung jedoch bis zu zwölf Monate dauern kann, sollten betroffene Mandanten spätestens Anfang 2012 damit beginnen. Allerdings fehlen noch verbindliche Angaben der Finanzverwaltung. Bevorzugter Ansprechpartner für Fragen zur Umstellung ist die jeweils zuständige IHK.

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Als weitere Hilfestellung zu diesem Thema dient auch das Dokument „E-Bilanz” ...

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