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NWB BB 11/2011 S. 323

Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Familien-GmbH

Wenn bei einer Familien-GmbH mehrere Geschäftsführer (GF) aus einer Familie tätig sind, so sollte beachtet werden, dass die Gesamtsumme sämtlicher GF-Bezüge durch Finanzämter besonders überprüft wird. Die Gesamtausstattung sämtlicher GF muss in der Summe dem Drittvergleich standhalten, also fremdüblich sein. In diesem Zusammenhang hat das FG Saarland entschieden, dass bei einer Familien-GmbH mit drei GF die Bezüge grundsätzlich nur dann angemessen sind, wenn diese zusammen um mindestens 30 % geringer sind als das Dreifache des als (noch) angemessen anzusehenden Gehalts für einen Geschäftsführer (Urteil vom - 1 K 1509/07, rkr., NWB BAAAD-87571).

Es ist somit fiktiv zu prüfen, wie hoch nach externen Gehaltsstudien das (noch) angemessene Gehalt für einen Geschäftsführer wäre, wen...

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