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Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags
Ungleichbehandlung durch Steuerermäßigungen
[i]Balke, NWB 41/2011 S. 3474; NWB 31/2011 S. 2593Balke weist in seinem Beitrag zu Recht darauf hin, dass die Finanzverwaltung den Solidaritätszuschlag „verfassungswidrig” ungleich erhebt. Dies führt der Autor insbesondere auf die Benachteiligung von Arbeitnehmern und Freiberuflern gegenüber Gewerbetreibenden zurück. Die Benachteilung ist darauf zurückzuführen, dass sich die Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG als Steuerermäßigung mindernd auf die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag auswirkt. Auch die Steuerermäßigung des § 34c EStG, wonach unter bestimmten Voraussetzungen ausländische Steuern auf die Steuerfestsetzung im Inland anzurechnen sind, führt dazu, dass im Inland steuerpflichtige ausländische Einkünfte gar nicht bzw. nur teilweise in die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung des Solidaritätszuschlags einfließen. Vergleichbare inländische Einkünfte werden hingegen nicht in ähnlicher Weise begünstigt.
Grundlagen der Berechnung des Solidaritätszuschlags
Dem Solidaritätszuschlag sollen alle Einkommen linear ohne Ausnahme unterworfen werden. Er soll eine gleichmäßige Belastung aller Steuerzahler entsprechend ihr...