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Das Steuervereinfachungsgesetz aus Sicht der Land- und Forstwirtschaft
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAD-93786 CDU/CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag „Wachstum, Bildung, Zusammenhalt„ v. vereinbart, das Steuerrecht spürbar zu vereinfachen und von unnötiger Bürokratie zu befreien. Zur Umsetzung dieses Ziels hat die Bundesregierung am den Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vorgelegt, dem der Bundesrat am zugestimmt hat. Der Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen der Gewinnermittlungs- und Tarifvorschriften für die Land- und Forstwirtschaft dar.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Betriebsfortführungsfiktion bei Betriebsunterbrechung/-verpachtung
[i]Betriebsverpachtung im Ganzen ist bis zu einer ausdrücklichen Aufgabeerklärung keine BetriebsaufgabeDie Betriebsverpachtung im Ganzen ist keine Betriebsaufgabe, sondern eine Fortführung des Betriebs auf andere Art und Weise. Dies hat für die Land- und Forstwirtschaft besondere Bedeutung, weil die Betriebsverpachtung regelmäßig ein sinnvolles Instrument zur Hofnachfolge ist. Der Steuerpflichtige hat in diesen Fällen ein Wahlrecht, ob er die Betriebsaufgabe erklären oder mit den Pachteinnahmen weiterhin Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen möchte (R 16 Abs. 5 EStR). In § 16 Abs. 3b EStG wird zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens die Fiktion der Betriebsfortführung eingeführt...