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Das Steuervereinfachungsgesetz aus Sicht der Land- und Forstwirtschaft
Praktische Auswirkungen
[i]Hörster, NWB 40/2011 S. 3350; Huschens, NWB 41/2011 S. 3438CDU/CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag „Wachstum, Bildung, Zusammenhalt” v. vereinbart, das Steuerrecht spürbar zu vereinfachen und von unnötiger Bürokratie zu befreien. Zur Umsetzung dieses Ziels hat die Bundesregierung am den Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vorgelegt, dem der Bundesrat am zugestimmt hat. Der Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen der Gewinnermittlungs- und Tarifvorschriften für die Land- und Forstwirtschaft dar.
I. Betriebsfortführungsfiktion bei Betriebsunterbrechung/-verpachtung
1. Bisherige Rechtslage
[i]Betriebsverpachtung im Ganzen ist keine BetriebsaufgabeNach dem (BStBl 1964 III S. 124) ist die Betriebsverpachtung im Ganzen keine Betriebsaufgabe, sondern eine Fortführung des Betriebs auf andere Art und Weise. Dies hat für die Land- und Forstwirtschaft besondere Bedeutung, weil die Betriebsverpachtung regelmäßig ein sinnvolles Instrument zur Hofnachfolge ist. Der Steuerpflichtige hat in diesen Fällen ein Wahlrecht, ob er die Betriebsaufgabe erklären oder mit den Pachteinnahmen weiterhin Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen möchte (R 16 Abs. 5 EStR).
2. Sinn und Zweck
[i]Sicherung der Erfassung stiller Reserven gesetzlich geregeltDie Neur...