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Wettbewerbsrecht | Gebrauchtwagenangebot in einer Internethandelsplattform
Das Anbieten eines gebrauchten Pkw in einer unzutreffenden Rubrik zum Kilometerstand auf einer Internethandelsplattform ist nicht wegen Irreführung der am Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs interessierten Verbraucher wettbewerbswidrig. Zwar liegt in dem Angebot des Fahrzeugs in der unrichtigen Rubrik über die Laufleistung eine unwahre Angabe. Im konkreten Fall war die unzutreffende Einordnung aber nicht geeignet, das Publikum irrezuführen. Die richtige Laufleistung des Fahrzeugs ergab sich ohne Weiteres bereits aus der Überschrift des Angebots, so dass eine Täuschung von Verbrauchern ausgeschlossen war. Im Streitfall hatte die Beklagte auf einer Internethandelsplattform in der Rubrik „bis 5.000 km” ein Fahrzeug mit folgender fettgedruckter Überschrift inseriert: „BMW 320 d Tou.* Gesamt-KM 112.9...