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Zwangsvollstreckung | Monatsanfangsproblematik bei Pfändungsschutzkonto für „Altfälle”
Die Beurteilung von noch nicht abgeschlossenen Sachverhalten zur sog. Monatsanfangsproblematik des Pfändungsschutzkontos hat auch dann nach den geänderten § 835 Abs. 4 Satz 1, § 850k Abs. 1 ZPO zu erfolgen, wenn die Pfändung vor Inkrafttreten der Änderungen stattgefunden hat. Der , an dem das Zweite Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung (BGBl 2011 I S. 615) in Kraft trat, ist also kein Scheidedatum für zuvor eingeleitete Pfändungen. Den Gesetzesmaterialien zum Änderungsgesetz lässt sich entnehmen, dass der Gesetzgeber die Neuregelung auch auf noch nicht abgeschlossene Sachverhalte angewendet wissen wollte. Denn nach seiner Vorstellung diente die Neuregelung lediglich der Klarstellung einer mit der Einführung des Pfändungsschutzkontos nach dem Willen des Gesetzgebers beste...