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Das „Seeling-Modell” nach dem JStG 2010
Kein Vorsteuerabzug mehr für die eigengenutzte Wohnung – Vorsteuerberichtigung bei Nutzungsänderung
Die bisherige Regelung, nach der der Vorsteuerabzug für die eigengenutzte Wohnung möglich war – bei gleichzeitiger Umsatzversteuerung der privaten Nutzung – und dem Unternehmer einen Finanzierungsvorteil verschaffte, ist durch das JStG 2010 abgeschafft worden. Damit ist das „Seeling-Modell” für Neufälle „gestorben”. Kommt es zu Nutzungsänderungen, erfolgt ggf. eine Vorsteuerberichtigung im Rahmen des § 15a UStG. Der folgende Beitrag erläutert die Rechtsänderungen und stellt sie anhand von Beispielen ausführlich dar.
I. Einleitung
Durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 vom ist der Vorsteuerabzug für Grundstücke neu geregelt worden, die der Unternehmer sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, nutzt (teilunternehmerisch genutzte Grundstücke; „Seeling-Modell”). Die Neuregelungen sind am in Kraft getreten. Der neue Vorsteuerausschluss des § 15 Abs. 1b UStG basiert auf Art. 168a MwStSystRL. Die Finanzverwaltung hat den UStAE entsprechend angepasst und die Neuerungen insbesondere in einem neuen Abschn. 15.6a UStAE (mit vielen Anwendungsbeispielen) erläutert.
II. Das „Seeling-Modell” nach alter Rechtslage
Bei einem einheitlichen Gegenstand, der sow...