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Ergebnisniederschrift über die Sitzung der Fachkonferenz Beiträge am 28. Juni 2011 in Berlin
Top 1 Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen der Einführung des freiwilligen Wehrdienstes sowie des Bundesfreiwilligendienstes in der Kranken- und Pflegeversicherung ab
Sachverhalt:
Mit dem Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 – WehrRÄndG 2011) vom (BGBl. I S. 678) und der davon erfassten Änderung des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) wird ab die Aussetzung der Wehrpflicht unter Fortentwicklung des freiwilligen Wehrdienstes realisiert. Darüber hinaus wird das (Wehr-)Übungsrecht zukünftig einheitlich im Soldatengesetz (SG) geregelt. Der bisher auf Männer beschränkte freiwillige Wehrdienst steht in seiner neuen Form auch Frauen offen.
Gesetzliche Grundlage für die Aussetzung der Wehrpflicht ist § 2 WPflG in seiner ab geltenden Fassung, wonach die §§ 3 bis 53 WPflG nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten. Damit kommen insbesondere die Vorschriften über die bisherigen Arten des Wehrdienstes (§§ 4 bis 6d WPflG) ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Anwendung. Dafür wird in das WPflG ein neuer Abschnitt 7 eingefügt, in dem der neue freiwillige Wehrdienst geregelt wird (§§ 54 bis ...