Einlage eines vermieteten Grundstücks in Abbruchabsicht in ein Betriebsvermögen
Abbruchkosten und Restbuchwert des Altgebäudes als Herstellungskosten des neuen Gebäudes
Leitsatz
Wird ein mit einem vermieteten Gebäude bebautes Grundstück in der Absicht in ein Betriebsvermögen eingelegt, das vorhandene
Gebäude abzureißen und ein neues Geschäftshaus zu errichten, so stellen der Restbuchwert des Altgebäudes sowie die Abbruchkosten
keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar, sondern sind als Herstellungskosten des neu errichteten
Gebäudes zu aktivieren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2011 S. 2995 Nr. 48 BBK-Kurznachricht Nr. 22/2011 S. 1070 DStR 2012 S. 6 Nr. 32 DStRE 2012 S. 1173 Nr. 19 Ubg 2012 S. 761 Nr. 11 HAAAD-93592
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.07.2011 - 2 K 4725/09
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