Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung bei Klageerhebung nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Kinderfreibetrages
und vor Erlass des Familienförderungsgesetzes
Leitsatz
Durch die Zurückweisung des Einspruchs nachdem die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit
des Kinderfreibetrags ergangen und bevor die Auswirkungen auf den Streitfall durch das Gesetz zur Familienförderung geklärt
waren, hat das Finanzamt trotz Vorläufigkeitsvermerk Anlass zur Klage gegeben und damit die Kosten des Verfahrens im Falle
des Obsiegens zu tragen.
Fundstelle(n): TAAAD-93575
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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 28.04.2011 - 11 K 2565/10
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