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Einkommensteuer | Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind
Nach dem ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines über 27 (bei Behinderungseintritt nach dem : 25) Jahre alten behinderten Kindes nicht, dass neben der Behinderung auch die dadurch bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bereits vor Vollendung des 27. (bzw. 25.) Lebensjahres vorgelegen hat.
Nachdem nun auch der BFH entschieden hat, dass zwar die Behinderung, nicht aber die Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten, vor Erreichen der Altersgrenze eingetreten sein muss, stehen die dadurch begünstigten Eltern allerdings vor dem Problem, den Nachweis der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Lebensunterhalt zu führen. Misslingt dieser Nachweis, lässt sich auch der Kindergeldanspruch nicht durchsetzen, weil die Eltern die sog. Feststellungslast zu tragen...