Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG; Berechnung der geminderten tariflichen Steuer i. S. d. § 35 Abs. 1 EStG bei Anrechnung ausländischer Steuern nach § 32d Abs. 6 Satz 2 EStG
Nach bundeseinheitlich abgestimmter Verwaltungsauffassung sind die nach § 32d Abs. 6 Satz 2 EStG angerechneten Steuern bei der Ermittlung der „geminderten tariflichen Steuer” aufgrund des eindeutigen Wortlautes von § 35 Abs. 1 Satz 4 EStG nicht zu berücksichtigen.
Das Einkommensteuer-Fachprogramm weicht derzeit von dieser Auffassung ab und zieht die angerechneten Beträge bei der Ermittlung der „geminderten tariflichen Steuer” i. S. d. § 35 Abs. 1 Satz 4 EStG ab.
Eine Änderung der Programmierung ist beabsichtigt.
Anhängigen Rechtsbehelfsverfahren kann nach Bereitstellung der entsprechenden Programmleistung abgeholfen werden.
Inhaltlich gleichlautend
OFD
Münster v. - Kurzinfo ESt 29/2011
OFD
Rheinland v. - Kurzinfo ESt
43/2011
Fundstelle(n):
LAAAD-93410