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OFD Münster - Kurzinfo ESt 29/2011

Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG; Berechnung der geminderten tariflichen Steuer i. S. d. § 35 Abs. 1 EStG bei Anrechnung ausländischer Steuern nach § 32d Abs. 6 Satz 2 EStG

Nach bundeseinheitlich abgestimmter Verwaltungsauffassung sind die nach § 32d Abs. 6 Satz 2 EStG angerechneten Steuern bei der Ermittlung der „geminderten tariflichen Steuer” aufgrund des eindeutigen Wortlautes von § 35 Abs. 1 Satz 4 EStG nicht zu berücksichtigen.

Das Einkommensteuer-Fachprogramm weicht derzeit von dieser Auffassung ab und zieht die angerechneten Beträge bei der Ermittlung der „geminderten tariflichen Steuer” i. S. d. § 35 Abs. 1 Satz 4 EStG ab.

Eine Änderung der Programmierung ist beabsichtigt.

Anhängigen Rechtsbehelfsverfahren kann nach Bereitstellung der entsprechenden Programmleistung abgeholfen werden.

Inhaltlich gleichlautend
OFD Münster v. - Kurzinfo ESt 29/2011
OFD Rheinland v. - Kurzinfo ESt 43/2011

Fundstelle(n):
LAAAD-93410