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Verlustrücktrag aus dem Jahr 1999 ins Jahr 1998
(1) Im Rahmen des nach § 10d EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 zu beurteilenden Rücktrags eines 1999 erzielten Verlustes in den Veranlagungszeitraum 1998 ist § 2 Abs. 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 nicht anzuwenden (entgegen R 115 Abs. 6 EStR 1999). (2) Voraussetzung für einen Rücktrag von negativen Einkünften ist nach § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG, dass diese bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte tatsächlich nicht ausgeglichen werden (Bezug: § 10d EStG).
Durch § 2 Abs. 3 EStG in der von 1999 bis 2003 gültigen Gesetzesfassung wurde der sofortige Verlustabzug durch die sog. Mindestbesteuerung ab einer bestimmten Verlusthöhe je Einkunftsart deutlich eingeschränkt. Während des Revisionsverfahrens im Urteilsfall erging das NWB SAAAD-83689 (Kurzinfo StuB 2011 S. 429), wonach unte...