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Anwendung von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und Anschaffung eines Anteils an einer grundbesitzenden GbR
Nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom (BGBl I S. 1095) sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen; die Vorschrift ist auch für den Fall anwendbar, dass ein Gewerbebetrieb mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG Anteile an einer GbR erwirbt, die ein Grundstück kaufen, vermieten und verwalten will.
Der Inhaber des Gewerbebetriebs im Urteilsfall hat zwar zivilrechtl...