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Grundstückserwerb durch GbR auch ohne Nachweise
Erwirbt eine GbR Grundstücks- oder Wohnungseigentum, reicht es für die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch aus, wenn die Gesellschaft und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind. Weiterer Nachweise der Existenz, der Identität und der Vertretungsverhältnisse gegenüber dem Grundbuchamt bedarf es allerdings nicht ( NWB IAAAD-83983).