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Fortbestand des Handelsvertretervertrags bei Rechtsformwechsel
Auf den Fortbestand eines Handelsvertretervertrags hat es keinen unmittelbaren Einfluss, wenn in einer als OHG organisierten Handelsvertretung nach und nach die OHG-Gesellschafter ihre Anteile in eine GmbH einbringen und auf diese Weise dann letztlich das Vermögen der OHG im Wege der Anwachsung analog § 738 BGB auf die GmbH übergeht. Ein solcher Rechtsformwechsel allein rechtfertigt nicht die außerordentliche Kündigung durch den Unternehmer und stellt auch kein schuldhaftes Verhalten des Vertragspartners dar. Der Handelsvertretung verbleibt daher der Handelsvertreterausgleichsanspruch (; anders das für den Fall der Umwandlung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine GmbH, was a...