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FG Köln | Besteuerungsrecht für Vergütungen für die Überlassung von Live-Fernsehübertragungsrechten an Sportveranstaltungen nach Art. 17 DBA Österreich
Enthält eine in Österreich ansässige Gesellschaft Vergütungen für die Überlassung von Live-Fernsehübertragungsrechten an Sportveranstaltungen von einer im Inland ansässigen Sportrechtevermarktungsgesellschaft, dürfen diese nach Art. 17 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 DBA Österreich in Deutschland besteuert werden (EFG 2011 S. 1428).
Fließen die Einkünfte aus der von einem Künstler oder Sportler persönlich ausgeübten Tätigkeit nicht dem Künstler oder Sportler selbst, sondern einer anderen Person zu, so können nach Art. 17 Abs. 2 OECD-MA auch diese Einkünfte vom Tätigkeitsstaat besteuert werden (sog. Künstlerdurchgriff). Mit Urteil vom - I R 6/07 NWB QAAAD-22110 hat der BFH zu Art. 17 Abs. 1 Satz 2 DBA Schweiz entschieden, dass diese Regelung nur Einkünfte erfasst, die einer anderen Person für die Tätigkeit oder Überlassung eines Sportlers zufließen. ...